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16 Mai Off
Heute möchten wir Sie zu unterschiedlichen Neuerungen informieren.
Wir sind vom Gesetzgeber verpflichtet, regelmäßig die Qualität unserer Leistungen zu überprüfen und zu bewerten. Als Mittel der Wahl stehen uns dafür sogenannte Pflegevisiten zur Verfügung. Diese werden regelmäßig von unseren für das Qualitätsmanagement zuständigen Mitarbeiterinnen Svenja Frömdling und Sandra Rösler durchgeführt. Eine Pflegekraft wird durch eine der beiden Pflegefachkräfte begleitet um die pflegerische Arbeit, die Zufriedenheit der Kunden sowie die Dokumentation zu bewerten. Sollten Sie keine Pflegevisite wünschen teilen Sie uns dies bitte einfach mit. Selbstverständlich werden Sie rechtzeitig vor einer solchen Visite von uns informiert.
Der Gesetzgeber hat mit der letzten Reform der Pflegeversicherung auch sogenannte Pflegeberatungsbesuche bei Sachleistungsempfängern ermöglicht. Das bedeutet, dass es uns nun möglich ist, Sie ausführlich in Ihrer Häuslichkeit bezüglich Kosten, eventuellen Hilfsmitteln und weiteren Möglichkeiten bei der Unterstützung zu beraten. Dies geschieht selbstverständlich kostenfrei. Dem wollen wir gerne nachkommen da wir es als guten Service Ihnen gegenüber ansehen diese Leistungen durch unsere kompetenten Pflegeberaterinnen anzubieten.
Daher werden sich unsere beiden Pflegefachkräfte Frau Alla Kanevska und Frau Angela Seifert in nächster Zeit telefonisch bei Ihnen melden und Ihnen dieses Beratungsgespräch anbieten. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Leistung annehmen.
Ab dem 25.Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche uns die EU beschert hat, in Kraft. Gegenstand dieser Verordnung ist der Schutz natürlicher Personen sowie deren Grundrechte und Grundfreiheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir werden daher mit einigen Formularen und Bestimmungen an Sie herantreten.
Dies dient für Sie lediglich als Information. Sollten im Nachhinein noch Fragen auftreten steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter, Herr Scheffer, gerne zur Verfügung.
Eine weitere Runde Preisverhandlungen, auch aufgrund der gesetzlichen Neuregelung, ist abgeschlossen. Ab dem 01.Juni 2018 gilt eine pauschale Erhöhung der Leistungen um 3,28%.
Dies bedeutet, dass die Stundensätze für Hauswirtschaft auf 19,09 € und für Betreuungsleistungen auf 26,89 € steigen.
Die Hausbesuchspauschalen steigen von 5,13 € auf 5,30 €, ebenso steigen die erhöhten Hausbesuchspauschalen für die Wochenenden, Feiertage und Nächte von 10,26 € auf 10,60 €. Selbstverständlich werden auch die Leistungskomplexe angepasst.
Wenn Sie es wünschen, erstellen wir gerne einen neuen Kostenvoranschlag für Sie. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie aufgrund der Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht besitzen.
Ich freue mich – zumindest bei den meisten dieser Punkte- Ihnen das ein oder andere Angebot anbieten zu dürfen. Es ermöglicht uns, eine gute Servicequalität bei Ihnen vor Ort zu gewährleisten und Ihnen somit ein langes und zufriedenes zu Hause sein zu ermöglichen.
Die Bezahlung von Pflege und auch den Pflegekräften rückt immer mehr in den Fokus und sollte deutlich zügiger voran schreiten. Wir haben daher zum 01.März 2018 eine erhebliche Lohnerhöhung für alle Mitarbeiter und Verbesserungen der Zulagen erbracht. Denn ohne zufriedene Mitarbeiter können wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden nicht adäquat versorgen
– und das ist für mich das, was zählt!
Für eventuelle Nachfragen bin ich gerne für Sie da und verbleibe damit
mit besten Grüßen
Ihr Markus Schommer mit Team!