Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017
Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt
Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.
Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade
Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung
In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungs-angebot und der Bedarf von Menschen mit geistigen und psychischen Erkrankungen wird besser berücksichtigt
Die Möglichkeiten Kurzzeit- und Verhinderungspflege wahrzunehmen werden erweitert
Die Pflegeberatung wird ausgebaut
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff gem. §...
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Tag Archives: "pflegegeld"
30 März
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Leistungskürzungen durch Krankenkassen
Liebe Kunden des Pflegedienstes Schommer, liebe Angehörige,
um möglichen künftigen Irritationen über steigende Kosten vorzugsweise im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlung vorzubeugen, möchten wir Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass – zu unserem Bedauern – einige Krankenkassen wie etwa die DAK mit Beginn des neuen Jahres dazu übergangen sind, vermehrt Leistungen der häuslichen Krankenpflege ungeachtet ihrer medizinischen Notwendigkeit zu beschneiden. (mehr …)
11 März
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Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 18. Dezember 2015 abschließend beraten und zugestimmt. Das PSG II tritt somit am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Regelungen zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu den ambulanten Wohngruppen gelten aber erst ab 2017.
1. Bessere Pflegeberatung
Die Pflegeberatung wird ausgebaut: Zum Beratungsangebot gehört nun auch, über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger zu informieren. Jeder Pflegebedürftige erhält außerdem bei der...
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18 Jan.
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Neues Pflegestärkungsgesetz ab 2015
Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?
Am 01.01.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft.
Die Leistungen werden erhöht und der Beitragssatz der Pflegeversicherung steigt um 0,3 %.
Die Änderungen im Einzelnen:
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