Die Grundpflege bezeichnet den Teil der Unterstützung pflegebedürftiger Personen, der die grundlegenden Bereiche des Alltags abdeckt – Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus dem Bereich des täglichen Lebens.
Die Grundpflege zeichnet sich dabei durch grundlegende, meist wiederkehrende Handlungen im Bereich der Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflege aus. Damit bleibt sie nicht auf eine spezielle Personengruppe begrenzt, sondern steht allen Menschen zu, die wichtige Grundbedürfnisse nicht selbst verrichten können. Grundlage hierfür ist die Definition der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI.
Die Grundpflege ist als Teil der häuslichen Krankenpflege nach SGB XI definiert.
Ihr direkter Ansprechpartner ist
Lisa Hirsch
Pflegedienstleitung
Tel. 0561/ 506173-10
E-Mail schreiben
Grundpflege
Leistungsbeschreibung und Vergütungsregelung im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen in Hessen